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Haus- und Wohnungsverkauf:
Diese Nebenkosten fallen beim Immobilienverkauf an


Mit welchen Kosten Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie rechnen müssen
Diese Nebenkosten fallen beim Immobilienverkauf für den Verkäufer an


 


Die Kosten im Überblick:
• Die Kosten für den Energieausweis liegen bei etwa 50 bis 300 Euro. Entscheidend ist, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen.
• Weitere Kosten für noch fehlende Unterlagen liegen meist bei etwa 50 bis 100 Euro. Mehr erfahren!
• Die Kosten für mögliche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen hängen stark von Ihrer Immobilie und den geplanten Maßnahmen ab.
• Die Maklerkosten liegen bei einer herkömmlichen Maklerprovision zwischen 3 und 6 Prozent vom Verkaufspreis. Davon müssen Sie als Verkäufer eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstück`s die Hälfte zahlen.
• Die Kosten zur Löschung der Grundschuld für den Notar und das Grundbuchamt liegen meist bei circa 0,2 Prozent vom Wert der Grundschuld.
• Die Vorfälligkeitsentschädigung legt Ihre Bank fest. Sie fällt an, wenn Sie die Immobilie verkaufen, bevor Sie vollständig finanziert ist.
• Die Spekulationssteuer hängt vom Immobilienwert und Ihrem Einkommenssteuersatz ab. Sie fällt an, wenn Sie Ihre Immobilie früher als 10 Jahre nach dem Erwerb verkaufen.

 


Kosten für den Energieausweis
Bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, benötigen Sie einen Energieausweis – das schreibt der Gesetzgeber vor. Das Dokument muss dem Kaufinteressenten spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Kümmern Sie sich also frühzeitig darum, den Energieausweis zu beschaffen. Beachten Sie dabei, dass es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis gibt die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf Grundlage technischer Daten an. Beim Verbrauchsausweis werden die Energiekennwerte unter anderem anhand tatsächlicher Verbrauchsdaten der letzten Jahre ermittelt. Die Kosten für den Energieausweis variieren: Für einen Verbrauchsausweis zahlen Sie etwa 50 bis 80 Euro, für einen Bedarfsausweis sind meist etwa 300 Euro fällig.


Weitere Kosten für noch fehlende Unterlagen
Spätestens bei der Vorbereitung des Verkaufs fällt den meisten Verkäufern auf, dass einige wichtige Unterlagen fehlen. Auch hierfür sollten Sie Kosten einplanen: Je nach Umfang liegen diese bei etwa 50 bis 100 Euro.
Welche Unterlagen beim Immobilienverkauf notwendig sind und wo Sie noch fehlende Unterlagen beantragen, erfahren Sie in unserem Beitrag: „Welche Unterlagen sind beim Immobilienverkauf Pflicht? Und W Beantrage ich diese?“.


Renovierungs- und Sanierungskosten
Bevor Sie den Haus- oder Wohnungsverkauf angehen, sollten Sie sich die Frage stellen, ob eine Renovierung der Immobilie vorab sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort gibt es bei dieser Frage nicht: Es kommt darauf an, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten. Ein frisch renoviertes oder saniertes Objekt erzielt höhere Erlöse. Auf der anderen Seite erreichen Sie dann nur die potenziellen Käufer, die ein entsprechendes Budget zur Verfügung haben.


Maklerkosten
Der Verkauf einer Immobilie ist nicht nur zeitintensiv, er erfordert auch ein gewisses Maß an Wissen und Erfahrung. Wenn Sie Ihre Immobilie selbst verkaufen möchten, sollten Sie viel Zeit einplanen und sich gründlich informieren. Mit einem Makler hingegen haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der weiß, worauf es ankommt. Er erzielt für Sie den besten Verkaufspreis und vermarktet Ihre Immobilie sicher und schnell. Die Kosten variieren und sind frei verhandelbar. Bei der herkömmlichen Maklerprovision fallen meist drei bis sechs Prozent des Immobilienwerts an.


Notarkosten
Grundsätzlich übernimmt der Käufer die Notarkosten beim Immobilienkauf. Lässt der Verkäufer jedoch Rechte Dritter löschen, weil der Käufer die Immobilie lastenfrei erwerben möchte, übernimmt der Verkäufer dafür die Kosten. Bei der sogenannten Grundlast kann es sich zum Beispiel um eine Grundschuld gegenüber der Bank oder um ein bestehendes Wohnrecht handeln. Die Kosten zur Löschung der Grundschuld liegen bei etwa 0,2 Prozent vom Wert der Grundschuld.


Vorfälligkeitsentschädigung
Verkaufen Sie Ihre Immobilie, die über einen Bankkredit finanziert wird, bevor sie vollständig abbezahlt ist, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ergibt sich daraus, dass für die Finanzierung meist Zinsen über zehn oder mehr Jahre festgeschrieben werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie langfristig mit den Raten planen können. Möchten Sie den Kredit jedoch vor Ablauf der Zinsbindung ablösen, kann die Bank Schadensersatz einfordern.
Gewusst: Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf umgehen, indem Sie mithilfe des alten Darlehens eine neue Immobilie finanzieren – das ist ein sogenannter Objekttausch. Das neue Objekt muss allerdings mindestens den gleichen Wert haben wie das alte. Alternativ ist auch ein sogenannter Schuldnertausch möglich: Hierbei übernimmt der Käufer Ihrer Immobilie den Darlehensvertrag und zahlt ihn weiter bei der Bank ab. Voraussetzung ist, dass der neue Kreditnehmer eine mindestens genauso gute Bonität vorweisen kann wie sein Vorgänger. Der Verkaufserlös verringert sich um die entsprechende Summe, die noch abbezahlt werden muss.


Spekulationssteuer
Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung weniger als zehn Jahre nach dem Erwerb und machen damit Gewinn, wird die Spekulationssteuer fällig. Die Höhe des Betrags hängt von Ihrem Einkommensteuersatz sowie dem Wertgewinn der Immobilie ab.
Haben Sie allerdings das Haus im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer.



Diese Nebenkosten fallen beim Immobilienverkauf für den Käufer an
Beim Immobilienkauf muss der Käufer ebenfalls mit Nebenkosten rechnen. Während der Verkäufer bei den Nebenkosten einen gewissen Spielraum für Einsparungen hat, lassen sich die Kosten für den Käufer in der Regel nicht reduzieren.
Die Kosten im Überblick:
• Notarkosten
• Kosten für den Grundbucheintrag
• Grunderwerbssteuer
• Maklerprovision zur Hälfte
Notarkosten


Der Gang zum Notar ist beim Immobilienkauf Pflicht: Nur mit einem Notar wechselt eine Immobilie hierzulande rechtsgültig ihren Eigentümer. Die Kosten dafür übernimmt der Käufer: Sie betragen 1 bis 1,5 Prozent vom Kaufpreis und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Lediglich die Kosten für die Löschung von Rechten Dritter übernimmt der Verkäufer.


Kosten für den Grundbucheintrag
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke der jeweiligen Gemeinde vermerkt sind – samt den Eigentumsverhältnissen, den Nutzungs- und Nießrechten sowie Pfandrechten wie Grundschulden und Hypotheken.
Kaufen Sie eine Immobilie, werden Sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Diesen Eintrag veranlasst der Notar – somit sind die Kosten für den Grundbucheintrag bereits in den Notarkosten enthalten.


Grunderwerbssteuer
Das Finanzamt verlangt von Immobilienkäufern eine Grunderwerbssteuer. Diese fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus: Es können 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig werden.


Maklerprovision
Käufer und Verkäufern teilen sich beim Wohnungs- oder Hausverkauf die Maklerprovision zu gleichen Teilen.

 
 
 
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